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Sind Youtube-Videos auf der Homepage legal?

paragrfBeim BGH stand gestern der sogenannte YouTube-Fall zur Entscheidung an. Dabei geht es um das Framing, also das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, wobei diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden.

Ein typischer und häufig vorkommender Fall von Framing sind die YouTube-Videos, die ja auch bei YouTube zur Einbindung auffordern. Wer Internetseiten erstellt, weiß, wie häufig das von den Kunden gewünscht wird.

Ob das zumindest im Einzelfall einen Urheberrechtsverstoß darstellen kann, hat der BGH nicht geklärt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage jetzt zur Beantwortung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.

Mehr Details dazu finden Sie bei ZDNet.

Seit heute gibt es die neuen Amazon Coins

amazon-coinDer Onlinehändler Amazon hat seine Ankündigung vom Anfang des Jahres wahr gemacht und seine eigene virtuelle Währung, die Amazon Coins,  eingeführt, mit der die Kunden Apps und Spiele einkaufen können.

Zur Einführung seiner Amazon Coins teilte das Unternehmen mit, dass jeder Besitzer oder Käufer des Tablets Kindle Fire kostenlos 500 Coins erhalte – im Gegenwert von genau fünf Dollar (also 3,85 €).

Also hat die neue Amazon-Währung einen Wert von 0,77 Eurocent pro Amazon Coin. Diese Kunstwährung wird zunächst bei amazon.com, dem Amazon-Portal in den USA eingeführt.

Für die Amazon-Kunden seien die Coins ein einfaches Mittel für Käufe von Apps oder aus Apps heraus, erklärte das Unternehmen.

Für Entwickler von Anwendungen für das Kindle-Tablet sei das Zahlungssystem eine weitere Möglichkeit, Reichweite und Downloads der eigenen Angebote zu erhöhen. Wie bisher schon geht vom Erlös für die Anwendungen 70 Prozent an die jeweiligen Anbieter und 30 Prozent an Amazon.

Blackberry-Chef Thorsten Heins macht den Auguren

ThorstenHeinsDer deutsche Manager Thorsten Heins übernahm im Januar ein vollständig heruntergekommenes Unternehmen von den Gründern Jim Balsillie und Mike Lazaridis.

Research in Motion (RIM) steckte (und steckt auch noch) tief in den roten Zahlen und machte nur noch schlimmere Schlagzeilen bei den Eskapaden seiner Manager, die solange volltrunken das Air Canada-Flugpersonal ihrer Maschinen nach China drangsalierten, bis der Flieger umkehrte und die beiden Herren rauswarf.

Ausgerechnet Blackberry Boss Heins versucht jetzt, was sein Laden mit einem Produkt nicht geschafft hat, auch allen (erfolgreichen) anderen Herstellern abzusprechen: Er sagte die boomenden Tablet-Computer einfach tot! Dabei lag das Wachstum dort im letzten Quartal bei ca. 150%!

Deshalb scheint es  wohl nötig, Herrn Heins einen Spiegel seines Unternehmens hinzuhalten.

Das hat sich nämlich wegen unangemessen hochtrabender Ziele, die sich auch in seinem Namen “Research in Motion (RIM)” widerspiegelten und diametral entgegengesetztem Handeln auf den Märkten im Grunde kurz vor seinem Tod nochmal aufgerappelt und versucht, sich mit seinem neuen BB10-Betriebssystem und einer Änderung seines Namens in “Blackberry” an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen.

Und kaum neu mit einem unverfänglichen Namen versehen, erklären die Oberschlaumeier von Blackberry jetzt den anderen Herstellern den Markt – das nenne ich Chuzpe.

“Ich glaube, in fünf Jahren wird es keinen Grund mehr geben, ein Tablet zu besitzen”, erklärt Blackberry-Chef Heins jetzt der Welt. “Vielleicht einen großen Bildschirm am Arbeitsplatz, aber kein Tablet an sich. Tablets sind kein gutes Geschäftsmodell.”

Hinter vorgehaltener Hand oder sogar laut und deutlich hört man überall unter Bezug auf Blackberrys eigenes Tablet “Playbook” (ein Vollflop, der dann verramscht wurde), dass es noch lange nicht heißt, dass etwas nicht funktioniert, nur weil Blackberry das nicht hingekriegt hat…

Wer selbst Internetseiten erstellt oder betreibt, ist durchaus gut beraten, nicht auf Herrn Heins zu hören, sondern auch weiterhin eine separate CSS für Tablets auf seinem Internetserver vorzuhalten.

Linux-Kernel 3.9 bringt mehr Leistung auf modernen Systemen

linux3.9Linux-Erfinder Linus Torvalds hat letzte Nacht den neuen Linux-Kernel 3.9 freigegeben. Mit dem neuen Device-Mapper-Target des neuen Kernels kann man auch die modernen, schnellen SSDs als Cache für Festplatten einrichten.

Eine weitere Anpassung an modernste Hardware erhöht die Verarbeitungsgeschwindigkeit: Jetzt kann schon der Kernel eingehende Netzwerkdaten auf die verschiedenen Threads einer Server-Software verteilen und so die Last effizienter auf mehrere CPU-Kerne zu verteilen.

Eine Übersicht über die vielen weiteren Neuerungen im Linux-Kernel 3.9 liefert ein Artikel auf heise open.

Google wegen Emailkontakt im Impressum abgemahnt

google-chromeDer Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) schickte Google letzte Woche eine Abmahnung.

Die Verbraucherschützer vom VZBV werfen der Suchmaschine vor, dass es auf Email-Nachrichten, die an die in seinem Impressum genannte Support-Emailadresse verschickt wurden, keine Antworten gibt.

Emails an support-de@google.com lösen bisher nur eine automatische Antwortmail mit dem Hinweis aus, dass Antworten aus technischen Gründen nicht möglich wären. Wegen der Vielzahl der Anfragen könne Google die Emails empfangenen Emails weder lesen, noch zur Kenntnis nehmen.

Diese fehlende echte Kontaktmöglichkeit via Email ist ein dreister Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem deutschen Telemediengesetz.

Es ist aber erfreulich zu sehen, dass nicht nur kleine Gewerbetreibende bei Fehlern im Impressum ihrer Internetseiten abgemahnt werden, sondern auch die Großen sich nicht alles erlauben dürfen!

Weitere Details dazu finden Sie bei ZDNet.

Google Autocomplete kommt immer mehr unter Druck

autocompleteGoogleBald wird Googles Autocomplete-Funktion wohl verschwinden, wenn es mit den Urteilen vor internationalen Gerichten so weiter geht. Soeben hat ein Gericht in Japan angeordnet, dass Google die Autocomplete-Funktion ändern muss. Das Bezirksgericht Tokio bestätigte damit eine Anordnung der Vorinstanz vom März 2012, der sich Google nicht beugen wollte, berichtet AFP.

Der auf eigenen Wunsch anonyme Kläger bekam vom Gericht außerdem umgerechnet 2335 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Er sah sich durch Googles Autovervollständigen in den Schmutz gezogen. Wenn man seinen Namen bei Google eingab, schlug Google als weitere Suchbegriffe zum Beispiel Straftaten vor. Wählte man den ersten Vorschlag, führte der zu mehr als 10.000 Einträgen, die ihn diffamierten, argumentierte der Anwalt des Klägers.

Wegen dieser automatischen Assoziationen bei der Google-Suche soll der Mann wirklich seinen Job verloren haben und bei Bewerbungen mehrfach abgelehnt worden sein.

In Gerichtsverfahren zur Autocomplete-Funktion hat Google schon Niederlagen in Italien und Frankreich erlitten. Der Fall eines australischen Chirurgen ist noch nicht abgeschlossen: Er klagt gegen die Suchmaschine in Kalifornien, weil ihm die Autocomplete-Funktion unterstellt, dass er bankrott sei.

Google-Suche bringt weniger schädliche Suchergebnisse

av-test_suchmaschinenEine Untersuchung von AV-Test sollte klären, wie effektiv die Suchmaschinen ihre Benutzer vor Schädlichen Websites schützen. Dabei wurden in 18 Monaten insgesamt 40 Millionen Websites mit sieben Suchmaschinen getestet.

Nach dieser Studie (PDF) lieferte Bing insgesamt 1285 mit Malware verseuchte Ergebnislinks. Bei Google waren es nur 272 Links auf gefährliche Adressen. Die beiden Suchmaschinen wurden mit je ca. zehn Millionen Websites getestet.

Die Malware-Studie unterstreicht nach AV-Test auch, dass es sehr wichtig ist, vorhandene Updates für Betriebssystem, Browser und andere Software immer möglichst umgehend zu installieren. “Die infizierten Websites verwenden meistens Malware, die bekannte Schwachstellen ausnutzt. Diese Anfälligkeiten stecken normalerweise in veralteten Browsern, alten Add-ons oder Erweiterungen und nicht aktuellen Versionen von PDF-Readern”, kann man in der Studie nachlesen. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit Malware über infizierte Internetseiten werde durch aktuelle Software sehr deutlich reduziert.

Kein Firefox-Browser für Iphones und iPads

ffmEine Version Ihres Browsers Firefox für Apples iOS-Geräte will Mozilla weiterhin nicht entwickeln. Der Grund dafür ist, dass Apple mit Wettbewerbern ganauso umgeht wie mit seinen Kunden und in diesem Fall die Nutzung eigener Rendering-Engines untersagt.

Bei einer Diskussion auf der Konferenz South By Southwest um die Vorherrschaft bei mobilen Browsern erklärte Produktchef Jay Sullivan von Mozilla, dass Mozilla weder daran arbeite noch so etwas plane.

Microsoft hat ja gerade wieder eine saftige Strafe von der EU bekommen, als die Browserauswahl für einen Zeitraum von einigen Wochen bei ihrem Betriebssystem Windows 7 fehlte. Wieso darf Apple dann so etwas bei Geräten machen, die hier in Europa verkauft werden?

Schon wieder ein Notfall-Update für Adobes Flashplayer

flash-playerEs ist erst zwei Wochen her, dass das letzte Update des Flash-Players durch den Programmhersteller Adobe herauskam. Wegen zwei gravierenden und aktiv genutzten Sicherheitslücken kommt gerade das dritte Update für Flash im Monat Februar!

Und es kommt natürlich wieder mit eingebauter Werbung! Wenn Sie den Flash-Player manuell bei Adobe aktualisieren, achten Sie im eigenen Interesse bitte darauf, vor dem Download des Programms die Option zum Mitinstallieren des unnützen Zusatzprogramms McAfee Security Scan Plus zu deaktivieren.

Firefox 20 Beta mit Privatmodus für einzelne Fenster

FF20BetaNightlyNahezu zwei Jahre haben die Entwickler bei Mozilla die Funktion “Privates Surfen” im Browser Firefox überarbeitet.  Dort lief der Privatmodus bisher immer nur für alle offenen Fenster. Wer also ein Fenster im “privaten” Modus betreiben wollte, musste vorher die Browser-Session mit allen offenen Fenstern beenden und den Browser wieder neu starten.

Der neue Code war zunächst in den aktuellen “Nightly Builds” getestet worden und ist nun in die reguläre Beta-Version Firefox 20 übernommen worden.

Der Downloadmanager von Firefox 20 wurde ebenfalls stark überarbeitet und zeigt nun den Fortschritt der Downloads direkt in der Firefox-Toolbar an statt in einem eigenen Fenster.

Neu hinzugekommen ist in Firefox 20 auch das API getUserMedia, über das Web-Apps auf Webcam und Mikrofon des Rechners zugreifen können – das ist die erste Unterstützung von WebRTC direkt im Browser.

Darüber hinaus gibt es reichlich HTML5-Verbesserungen: die CSS Flexbox zur Anpassung an verschiedene Bildschirmgrößen ist für Entwickler genauso hilfreich wie die Webkonsole, der Debugger, der Inspector und auch der Style-Editor. Neu in Firefox 20 sind auch die Canvas-Blendmodi.