Microsoft gibt Visual Studio Test frei

Microsoft hat jetzt die zentrale Unit-Test-Komponente Visual Studio Test Platform (VS Test) als Open-Source-Software freigegeben. Wie schon bei vielen anderen Software-Entwicklungsprojekten findet sich der Quellcode auf der Hosting-Plattform GitHub. Für VS Test nutzt Microsoft die MIT-Lizenz. Mit der neuen, in Microsofts Entwicklungsumgebung Visual Studio integrierten Testplattform kann man Unit-Tests für Programmiersprachen wie C#, C++, JavaScript und Python laufen lassen, darüber hinaus Testdaten sammeln und Testberichte dazu ausgeben. Außerdem gibt es Erweiterungen für andere wichtige Testframeworks wie beispielsweise NUnit, xUnit, Google Tests, Jasmine und Karma, Code Coverage und Test-Impact-Analysen. Das obige Diagramm zeigt, dass jetzt auch die zentralen Komponenten Cross-Platform-Runner und Host-Prozess zum Erkennen, Laden und Ausführen der Tests Open Source geworden sind. Ganz links stehen Visual Studio und Visual Studio Code als die wichtigsten Clients, aber die Tests kann man auch von der Befehlszeile aus durchführen. Neue Testadapter hat Microsoft leider nicht quelloffen zur Verfügung gestellt. aber die überwiegende Mehrzahl dieser Adapter stamme sowieso nicht von Microsoft, meint dazu Brian Harry, Microsoft Corporate Vice President, in seiner Ankündigung zur Open-Source-Legung. Der wichtigste Adapter von Microsoft selbst, MSTestV2, soll aber auch schon bald Open-Source-Software werden. Weiterführende Informationen zu Microsofts Strategie für VS Test können Sie in einem Dokument zur Roadmap nachlesen.

2017-01-24T10:21:14+02:00Januar 24th, 2017|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Microsoft gibt Visual Studio Test frei

SQL_Server 2016: Neues Lizenzmodell

Zu Microsofts SQL Server 2016 steht ab sofort das Service Pack 1 zum Download bereit, das außer Fehlerbehebungen  auch wesentliche Verbesserungen im Lizenzmodell enthält. Viele Funktionen, für die bisher eine teure Enterprise-Lizenz notwendig war, stehen jetzt auch in der Standardversion und in der kostenfreien Expressvariante zur Verfügung. Dazu gehören Row-Level-Security, Data Masking, Always Encrypted, Kompression und Partitionierung sowie die In-Memory-Funktionen wie der Column Store. Nebenstehend eine Übersicht der neuen Lizenzdetails nach dem Einspielen des Service Packs 1 im Vergleich mit den bisher gültigen Lizenzen.

2016-11-17T12:40:52+02:00November 17th, 2016|MySQL|Kommentare deaktiviert für SQL_Server 2016: Neues Lizenzmodell

Freie Bilder für die Homepage

Wer eine Homepage erstellt, ist ja immer an neuen Quellen für freie Bilder (Public Domain oder Creative Commons Zero) interessiert. Eine weniger bekannte Quelle für hochauflösende Fotos unter CC0-Lizenz ist Unsplash.com. Zehn freie (mach-damit-was-du-willst) hochauflösunde Fotos kommen alle zehn Tage dazu. Als Lizenz ist für alle Fotos Creative Commons Zero angegeben. Man darf die Bilder also kopieren, verändern, weitergeben – sogar zu kommerziellen Zwecken. Eine spezielle Erlaubnis für irgendeinen Zweck oder gar vorgeschriebene Attribute wie beispielsweise die Namensnennung des Fotografen oder der Plattform Unsplash ist nicht nötig. Viel Spass mit der neuen Bilderquelle!

2015-03-02T00:06:50+02:00März 1st, 2015|Allgemein, Bildbearbeitung|1 Kommentar

Neuer Videocodec H.265 für 4K und höhere Auflösungen

Der jetzt verabschiedete Videostandard heißt H.265 oder HEVC (High Efficiency Video Codec) und ist genau der richtige, um komprimierte 4K-Videos durchs Netz zu schicken. H.265 unterstützt bis zu 7.640 x 4.320 Pixel. HEVC ist im Grunde ein proprietärer Standard, denn wer ihn (als Unternehmen) nutzen will, muss eine Anzahl Patente von Firmen wie Microsoft, Intel, Qualcom, RIM, Huawei und anderen lizensieren, die der Codec nutzt. Der Codec  H.265 gilt als Konkurrenz für Googles freie Standards VP8 und VP9.

2013-01-29T09:08:27+02:00Januar 29th, 2013|Bildbearbeitung|Kommentare deaktiviert für Neuer Videocodec H.265 für 4K und höhere Auflösungen

Das EuGH-Urteil macht den Einsatz von Gebrauchtsoftware sicher.

Gestern hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch Software, die ohne Datenträger verkauft wurde, zum Beispiel per Download, und damit nur eine dauerhafte Nutzungslizenz darstellt, genau wie auf einer CD oder DVD gekaufte Software weiterverkauft werden darf und vor allem legal erworben werden kann. Bei Autos oder anderen materiellen Gütern ist das ja auch so. Das gilt im Grunde sogar auch für Musik oder Filme, deren Dateien man auch dann weiter verkaufen kann, wenn man sie per Download gekauft hat. Im konkreten Fall war der Rechtsstreit zwischen Usedsoft, einem Gebrauchtsoftwarehändler und Oracle, von denen Usedsoft viele gebrauchte Lizenzen aufgekauft hatte, vor das höchstinstanzliche Gericht gebracht wurde. Aber die Entscheidung im Sinne des Verbrauchers  wirkt sich weit darüber hinaus aus. Und das gilt natürlich auch für Webschaffende, Ersteller von Internetseiten oder Programmierer von Apps. Selbst bei einem gebrauchten Computer mit Betriebssystem, aber ohne CD oder DVD dazu, war es bisher nach Ansicht der Softwarehersteller nicht erlaubt, den Computer, so, wie er ist, also mit Betriebssystem und Anwendungsprogrammen zu erwerben, denn die Lizenzen sind nach den Lizenzbedingungen in aller Regel nicht übertragbar. Das hat der höchstrichterliche Spruch für ganz Europa jetzt dem Recht bei materiellen Gütern gleichgestellt. Morgen kaufe ich mir ein gebrauchtes Photoshop. Hoffentlich geht Adobe dabei [...]

2012-07-04T22:42:50+02:00Juli 4th, 2012|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Das EuGH-Urteil macht den Einsatz von Gebrauchtsoftware sicher.
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