Wer ein Blog betreibt, sollte sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, und dazu gehört auch eine Impressumspflicht. Ein Impressum soll den Besuchern des Blogs ermöglichen festzustellen, wer der Betreiber ist. Es muss alle Daten enthalten, die man braucht, um den Betreiber des Blogs zu kontaktieren.

Zunächst gilt die Impressumspflicht für Blogs, hinter denen ein gewerbliches Interesse steht. Da könnte man dann glauben, dass man für sein privates Blog kein Impressum braucht. Es gibt aber eine Ergänzung zum Rundfunkstaatsvertrag, die bestimmt, dass Internetseiten und Blogs, die keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen, aber geeignet sind, zur allgemeinen Meinungsbildung beizutragen, auch ein Impressum zeigen müssen.

Und welches Blog trägt nicht zur Meinungsbildung bei? Wer also auf der sicheren Seite sein und von Abmahnungen verschont bleiben möchte, sollte besser ein Impressum einsetzen. Der nächste gierige Abmahnanwalt kommt bestimmt…

Das Impressum sollte übrigens leicht zu finden sein. Am besten sollte man es von der Startseite oder sogar von jeder Seite des Blogs aus mit einem Klick erreichbar machen.

Mit sogenannten Impressums-Generatoren, von denen es mehrere zur kostenlosen Nutzung im Internet gibt, ist die Erstellung eines rechtssicheren Impressums mit Disclaimern für Facebook, Google+ und Google Analytics und Bildnachweisen ziemlich einfach, wie man beispielsweise bei dem Impressums-Generator von e-recht24.de nachvollziehen kann.