Letzte Woche hat der spanische Kongress eine Novelle des Urheberrechts verabschiedet, wonach eine Abgabe auch auf beliebig geringfügige Textzitate, ja sogar auf Hyperlinks fällig wird.

Zuwiderhandelnde sind mit Strafen bis zu 300 000 Euro oder sechs Jahren Haft bedroht. Spaniens Bildungsminister José Ignacio sieht das als “eine Pionierleistung für Europa” sieht Wert die Verabschiedung. Für diese Fehlleistung ist „Realitätsverlust“ ein zu schwaches Wort…

Das neue Gesetz kommt  vor allem den Interessen von Verlagen entgegen. Informationsvermittler wie beispielsweise Suchmaschinenbetreiber, sollen nach dem neuen Gesetz Schadenersatz leisten. Sogar Universitäten sollen Pauschalgebühren von fünf Euro je Student entrichten, selbst dann, wenn die verbreiteten Inhalte unter einerCreative-Common-Lizenz stehen. Es sollen auch private Blogs zur Kasse gebeten werden – das betrifft natürlich jeden Ersteller von Webseiten. So hätten es die Verleger in Deutschland auch am liebsten.

Der Verband spanischer Zeitungsverleger AEDE hat sich überschwänglich hinter das Gesetz gestellt und faselt vom “wichtigsten Schritt, den jemals eine spanische Regierung zum Schutz der Presse unternommen hat”.

Deutlich weniger begeistert ist der Verband IAB, in dem unter anderem digital Werbetreibende organisiert sind. Der Verband kritisiert, dass der Gesetzgeber die Komplexität der Situation nicht verstanden habe und das digitale Ökosystem durch die unverhältnismäßige Kriminalisierung der verbreiteten Kommunikationspraxis nur behindere.

Nachrichtenseiten und Blogs im ganzen Land sprechen im Zusammenhang mit dem LPI schlicht von der Google-Steuer. Man fragt sich, was das die Verleger wieder an Parteispenden gekostet hat…

Ähnlich dem 2013 in Deutschland inkraft getretenen Leistungsschutzrecht dürfte auch in Spanien die Rechtslage erst einmal Juristen beschäftigen, bevor sich eine spürbare Auswirkung auf die digitale Informationslandschaft ergibt.