Die Common Table Expressions in MySQL 8.0

Vor zwei Monaten erschien die Version 8.0 der relationalen Datenbank MySQL von Oracle. Zu den fehlenden Eigenschaften, die das Konkurrenzprodukt PostgreSQL schon seit der Version 8.4 aus dem Jahr 2009 beherrscht, gehören die Common Table Expressions (CTEs). Diese Konstrukte in der Datenbank-Abfragesprache SQL gestatten es, komplexe Querys in überschaubare Chunks aufzuteilen, die danach ähnlich den bekannten Views über ihren Namen benutzt werden können, und das anders als bei einfachen Subquerys auch mehrfach. Beispiel für die Nutzung von CTEs In dem kurzen SQL-Listing im Artikelbild sehen Sie, dass die CTEs vor der Haupt-Query zunächst mit WITH definiert werden müssen. In meinem Beispiel werden in der ersten CTE die Online-Verkäufe aus einer imaginären Sales-Tabelle ausgewählt und dann in der zweiten CTE nach Monaten aggregiert. Die Hauptabfrage berechnet den Anteil eines einzelnen Online-Verkaufs am Monatsumsatz. Common Table Expressions reduzieren dabei nicht nur Redundanzen, sondern verringern auch die Fehleranfälligkeit. Wettbewerber MariaDB hat die CTEs schon seit der Version 10.1 implementiert - seit Version 10.2 vom Mai 2017 kann MariaDB das sogar auch rekursiv…

2018-06-29T08:39:05+02:00Juni 29th, 2018|Coding, MySQL, Webwerkzeuge|Kommentare deaktiviert für Die Common Table Expressions in MySQL 8.0

Neue .blog-TLD für Blogger

Das weitverbreitetste Content Management System (CMS) für Blogger ist eindeutig Wordpress. Das dürfte der Grund sein, warum sich das Unternehmen hinter dem Open-Source-CMS, Automattic, die Vergaberechte an der Top-Level-Domain (TLD) .blog gesichert hat. Zusammen mit einem Partnerunternehmen haben die Wordpress-Macher immerhin 19 Millionen US-Dollar für dieses Recht bezahlt. Einen Teil des Kaufpreises will Automattic jetzt in der soeben begonnenen Registrierungsphase einnehmen. Wessen Wunschname unter .de, .eu oder anderen TLDs schon lange vergeben ist, der hat unter .blog noch eine gute Chance auf den bevorzugten Namen. Auch als Zusatzdomain für einen Blog könnten .blog-Domains durchaus für den einen oder anderen interessant sein. Allerdings sind die Preise hier abhängig vom Second-Level-Domainnamen. Computer.blog soll zum Beispiel satte 100.000 Dollar kosten. Andere, weniger generische oder gefragte Domainnamen gibt es schon ab 30 Dollar. Beantragen kann man .blog-Adressen bei Automattic. Beantragen mehrere Interessenten ein und dieselbe Domain, kommt es zu einer Auktion und der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Wie immer haben Copyright-Inhaber ein Vorkaufsrecht auf ihren Markennamen. Solltet jemand die registrierte Domain aus irgendeinem Grunde die gewünschte Domain nicht erhalten, zahlt Automattic das Geld zurück. Wie viele Interessenten jetzt eine .blog-Domain haben wollen, wird man wohl erst nach dem 21. November 2016 erfahren, wenn sie öffentlich verfügbar sein werden. Screenshot: Automattic

2016-08-25T20:10:01+02:00August 25th, 2016|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Neue .blog-TLD für Blogger

Spartan ist der neue Browser für Windows 10

Bis jetzt ging man davon aus, dass Spartan nur ein Codename für Microsofts IE 12-Browser ist. Jetzt hat sich aber nach Angaben von ZDNet gezeigt, dass Microsoft unter diesem Namen einen ganz neuen Browser für sein neues Betriebssystem entwickelt. Allerdings wird Spartan sowohl Microsofts JavaScript-Engine Chakra als auch die hauseigene Rendering-Engine Trident weiter nutzen – und nicht etwa WebKit. Das berichtet auch Neowin, demzufolge Microsoft an zwei verschiedenen Weiterentwicklungen von Trident arbeitet, vermutlich, weil  es zwei verschiedene Trident-basierte Browser baut. Der endgültige Name des neuen Microsoft-Browsers steht noch nicht fest. Der Konzern hat im Laufe des Jahres schon einmal im Rahmen einer Fragesession auf Reddit angedeutet, dass man über eine Änderung des Namens – weg von Internet Explorer – nachdenkt, um klar zu machen, dass der neue Browser nichts mehr mit Microsofts Sonderwegen in der Vergangenheit zu tun hat.

2014-12-30T12:47:54+02:00Dezember 30th, 2014|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Spartan ist der neue Browser für Windows 10

BGH: Keine Ausküfte über anonyme Poster auf Portalen

Für Betreiber von Online-Portalen, auf denen man anonym Nachrichten hinterlassen (posten) kann, aber auch für ebensolche Poster hat der Bundesgerichtshof heute ein interessantes Urteil gesprochen. Der Fall ist inzwischen recht bekannt: Ein anonymer Poster hatte auf dem Bewertungsportal Sanego behauptet, dass er in einer Arztpraxis drei Stunden im Wartezimmer gesessen habe und dass Patientenakten in Wäschekörben aufbewahrt worden seien. Diese von dem Portalbenutzer aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind nach Ansicht des Gerichts unwahr.  Das Bewertungsportal hatte die strittigen Kommentare auf Wunsch des Arztes auch jeweils gelöscht. Der Arzt wollte aber vom Betreiber Namen und Adresse des Posters haben, um zivilrechtlich gegen ihn vorgehen zu können, und er hatte auch In den beiden Vorinstanzen noch Recht bekommen. Der BGH folgte in seinem heute gefällten Grundsatzurteil dem Vortrag der Anwälte von Sanego, die die These vertraten, dass die Ausnahmen im Telemediengesetz so eng gesteckt seien, dass der Auskunftsanspruch des Arztes nicht darunter falle, und wies die Klage des Arztes zurück. Betroffenen kann nach Ansicht des BGH durchaus ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen. Im Einklang mit dem Telemediengesetzes kann der Diensteanbieter auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über die Nutzerdaten geben, zum Beispiel für Zwecke der Strafverfolgung. Einen Freibrief für anonyme Verleumdungen auf Internet-Bewertungsportalen stellt dies Urteil deshalb nicht dar.

2014-07-01T15:17:41+02:00Juli 1st, 2014|Allgemein|Kommentare deaktiviert für BGH: Keine Ausküfte über anonyme Poster auf Portalen
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