Für deutsche Betreiber von Internetseiten wirft die neue EU-Richtlinie zu Cookies, die seit gestern wirksam sein soll, mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Bei Golem kann man beispielsweise lesen: “Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen. ”

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sagte dazu auf dem 13. Datenschutzkongress am 9.  Mai 2012, dass die neue EU-Richtlinie in Deutschland direkt angewendet werden könne.

Allerdings ist es eine EU-Richtlinie, und keine EU-Verordnung, weshalb sie zunächst als nationales Gesetz umgesetzt sein muss, bevor sie in einem Land Gesetzeskraft hat. Für diese Umsetzung gab es eine Frist bis gestern, die nun abgelaufen ist, ohne dass Deutschland den Vorgaben der EU folgte (wie bei vielen anderen Regelungen ja auch).

Unter bestimmten Voraussetzungen werden dann solche nicht in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinien nach EU-Recht trotzdem für ein Land wirksam. Im konkreten Fall der Cookie-Richtlinie kann man aber keine eindeutige Rechtslage erkennen.

Von daher ist kaum zu erwarten, dass man nun mit seiner Website in Angst vor restriktiven  Aktionen der Behörden leben muss.

Allerdings sollte man sich als Betreiber von Internetseiten, die Cookies benutzen, jetzt schon einmal Gedanken machen, wie man auf die Cookie-Nutzung hinweisen kann.

Die EU-Richtlinie wäre in Deutschland wohl ausreichend berücksichtigt, wenn ein entsprechender Warnhinweis wie „Für die vollständige und korrekte Funktion dieser Internetseite werden Cookies benutzt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, verlassen Sie bitte diese Internetseite.“ auf der Startseite zu finden ist.

Ob das für einen Online-Shop oder eine Community eine sinnvolle Lösung ist, bleibt schon fraglich…