google-chromeDer Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) schickte Google letzte Woche eine Abmahnung.

Die Verbraucherschützer vom VZBV werfen der Suchmaschine vor, dass es auf Email-Nachrichten, die an die in seinem Impressum genannte Support-Emailadresse verschickt wurden, keine Antworten gibt.

Emails an support-de@google.com lösen bisher nur eine automatische Antwortmail mit dem Hinweis aus, dass Antworten aus technischen Gründen nicht möglich wären. Wegen der Vielzahl der Anfragen könne Google die Emails empfangenen Emails weder lesen, noch zur Kenntnis nehmen.

Diese fehlende echte Kontaktmöglichkeit via Email ist ein dreister Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem deutschen Telemediengesetz.

Es ist aber erfreulich zu sehen, dass nicht nur kleine Gewerbetreibende bei Fehlern im Impressum ihrer Internetseiten abgemahnt werden, sondern auch die Großen sich nicht alles erlauben dürfen!

Weitere Details dazu finden Sie bei ZDNet.