Erst vor wenigen Tagen forderte der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) mehr Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs.

Nun haben mehrere Abgeordnete der Grünen und der Partei Die Linke einen Gesetzentwurf zur Störerhaftung bei offenen WLANs vorgelegt. Drin heißt es:

“Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Neigung privater und gewerblicher WLAN-Betreiberinnen und -Betreiber zu stärken, ihre Netze für die Mitnutzung durch Dritte zu öffnen, bedarf es einer rechtlich zuverlässigen Haftungsfreistellung und einer Klarstellung der Rechtslage in Paragraf 8 Absatz 3 Telemediengesetz. Insbesondere regelungsbedürftig ist daneben die sogenannte Störerhaftung für Unterlassung, die die Rechtsprechung derzeit zum Anknüpfungspunkt weitreichender Haftungsrisiken macht.”

Die Hauptpassage des Entwurfs lautet: “Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). Der Ausschluss der Verantwortlichkeit umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.”