europaparlamentDie neuen Vorschriften zur Umsatzsteuer auf Digitalprodukte, die 2015 wirksam werden und verlangen, dass die Steuer in dem Land abgeführt wird, aus dem der Besteller kommt, rücken näher.

Das bringt Arbeit für Seitenersteller und Programmierer, weil dem privaten Endkunden ja im Onlineshop immer die Bruttopreise angezeigt werden müssen, und die darin enthaltene Umsatzsteuer schwankt ja beispielsweise bei E-Books in den einzelnen Ländern der EU zwischen 3 und 27 %.

Das geht aber auch bis hin zur Rechnungserstellung, denn auch die muss ja die landesspezifische Umsatzsteuer des Bestellers ausweisen.

Mehr Details und weiterführende Links dazu finden Sie im Webwork-Magazin.