Verbraucherzentrale: Viele Mängel bei Kündigungsbuttons
Nur ein Bruchteil der von Verbraucherschützern überprüften Internetseiten halten das Gesetz zum Kündigungsbutton ein. Dazu hat die Verbraucherzentrale Bayern 840 der bekanntesten Webseiten überprüft, um herauszufinden, ob der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton auch ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Die Ergebnisse waren kaum zu glauben Bei der Mehrzahl der überprüften Webseiten sahen die Verbraucherschützer erhebliche Mängel. Nur 273 der 840 Seiten haben die seit Juli 2022 gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons einwandfrei umgesetzt. Die Überprüfung der Webseiten erfolgte vom 18. Juli 2022 bis zum 14. Oktober 2022 und die Verbraucherzentrale wurde von anderen Verbraucherverbänden dabei unterstützt. Bei 349 Websites fehlte der vorgeschriebene Kündigungsbutton komplett und in 65 Fällen war der Kündigungsbutton auf der Website versteckt und nicht so deutlich sichtbar, wie es das Gesetz vorgibt. In 38 weiteren Fällen war die Beschriftung des Kündigungsbuttons unzulässig. Neben den Kündigungsbuttons selbst wurden 339 weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungsbutton gefunden. So fehlten zum Beispiel die Pflichtangaben zur Kündigung oder es gab unzulässige Beschriftungen auf den Seitenelementen. Es hagelte Abmahnungen für 152 Unternehmen Daher mahnten die Verbraucherschützer 152 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet wegen der eindeutigen Rechtsverstöße ab. Bis zum 2. November 2022 zeigten sich 86 dieser Unternehmen einsichtig und unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung. In drei Fällen erwirkten die Verbraucherschützer schon eine [...]