Neuer Gesetzentwurf gegen WLAN-Störerhaftung

Erst vor wenigen Tagen forderte der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) mehr Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs. Nun haben mehrere Abgeordnete der Grünen und der Partei Die Linke einen Gesetzentwurf zur Störerhaftung bei offenen WLANs vorgelegt. Drin heißt es: “Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Neigung privater und gewerblicher WLAN-Betreiberinnen und -Betreiber zu stärken, ihre Netze für die Mitnutzung durch Dritte zu öffnen, bedarf es einer rechtlich zuverlässigen Haftungsfreistellung und einer Klarstellung der Rechtslage in Paragraf 8 Absatz 3 Telemediengesetz. Insbesondere regelungsbedürftig ist daneben die sogenannte Störerhaftung für Unterlassung, die die Rechtsprechung derzeit zum Anknüpfungspunkt weitreichender Haftungsrisiken macht.” Die Hauptpassage des Entwurfs lautet: “Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). Der Ausschluss der Verantwortlichkeit umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.”

2014-11-09T16:49:44+02:00November 9th, 2014|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Neuer Gesetzentwurf gegen WLAN-Störerhaftung

BGH: Keine Ausküfte über anonyme Poster auf Portalen

Für Betreiber von Online-Portalen, auf denen man anonym Nachrichten hinterlassen (posten) kann, aber auch für ebensolche Poster hat der Bundesgerichtshof heute ein interessantes Urteil gesprochen. Der Fall ist inzwischen recht bekannt: Ein anonymer Poster hatte auf dem Bewertungsportal Sanego behauptet, dass er in einer Arztpraxis drei Stunden im Wartezimmer gesessen habe und dass Patientenakten in Wäschekörben aufbewahrt worden seien. Diese von dem Portalbenutzer aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind nach Ansicht des Gerichts unwahr.  Das Bewertungsportal hatte die strittigen Kommentare auf Wunsch des Arztes auch jeweils gelöscht. Der Arzt wollte aber vom Betreiber Namen und Adresse des Posters haben, um zivilrechtlich gegen ihn vorgehen zu können, und er hatte auch In den beiden Vorinstanzen noch Recht bekommen. Der BGH folgte in seinem heute gefällten Grundsatzurteil dem Vortrag der Anwälte von Sanego, die die These vertraten, dass die Ausnahmen im Telemediengesetz so eng gesteckt seien, dass der Auskunftsanspruch des Arztes nicht darunter falle, und wies die Klage des Arztes zurück. Betroffenen kann nach Ansicht des BGH durchaus ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen. Im Einklang mit dem Telemediengesetzes kann der Diensteanbieter auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über die Nutzerdaten geben, zum Beispiel für Zwecke der Strafverfolgung. Einen Freibrief für anonyme Verleumdungen auf Internet-Bewertungsportalen stellt dies Urteil deshalb nicht dar.

2014-07-01T15:17:41+02:00Juli 1st, 2014|Allgemein|Kommentare deaktiviert für BGH: Keine Ausküfte über anonyme Poster auf Portalen

Google wegen Emailkontakt im Impressum abgemahnt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) schickte Google letzte Woche eine Abmahnung. Die Verbraucherschützer vom VZBV werfen der Suchmaschine vor, dass es auf Email-Nachrichten, die an die in seinem Impressum genannte Support-Emailadresse verschickt wurden, keine Antworten gibt. Emails an support-de@google.com lösen bisher nur eine automatische Antwortmail mit dem Hinweis aus, dass Antworten aus technischen Gründen nicht möglich wären. Wegen der Vielzahl der Anfragen könne Google die Emails empfangenen Emails weder lesen, noch zur Kenntnis nehmen. Diese fehlende echte Kontaktmöglichkeit via Email ist ein dreister Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem deutschen Telemediengesetz. Es ist aber erfreulich zu sehen, dass nicht nur kleine Gewerbetreibende bei Fehlern im Impressum ihrer Internetseiten abgemahnt werden, sondern auch die Großen sich nicht alles erlauben dürfen! Weitere Details dazu finden Sie bei ZDNet.

2013-04-22T10:52:15+02:00April 22nd, 2013|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Google wegen Emailkontakt im Impressum abgemahnt
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