Hilfreiches WLAN-Tool: WifiInfoView

Computer-Bild empfiehlt heute das WLAN-Tool WifiInfoView von Nirsoft, Anbieter für systemnahe Software. Das besonders für Serviceleute hilfreiche Werkzeug versorgt Sie mit allen wichtigen Details zu WLAN-Netzen (WiFi). Sie erhalten damit nicht nur wichtige Informationen über das Drahtlosnetzwerk, mit dem Sie aktuell verbunden sind, sondern auch technische Daten zu weiteren Hotspots in Reichweite. In einer Tabelle listet das Programm die MAC-Adresse der erreichbaren WLANs und die Signalstärke in RSSI (Received Signal Strength Indication). Je niedriger der RSSI-Wert in der Liste ist, umso schwächer kommt das WLAN-Signal beim ihrem Client an. Achtung: Die RSSI-Werte sind negative Zahlen. Die Spalte "Signal Quality" (Signalqualität) hilft dabei, ein WLAN besser einzuschätzen: Höhere Zahlen stehen dabei für eine gute Signalqualität und gehen in der Regel auch mit einem relativ hohen (niedrigen Negativ-)RSSI-Wert Hand in Hand. Auf Wunsch können Sie die WLAN-Infos in der WifiInfoView-Tabelle sortieren und sie dann auch exportieren, zum Beispiel im TXT- oder HTML-Format. Nach Herstellerangaben wurde bei der neuen Programmversion 2.61 die interne MAC-Adressen-Datei aktualisiert. Sie können das Programm WifiInfoView hier kostenlos herunterladen.

2020-07-02T11:20:12+02:00Juli 2nd, 2020|Allgemein, Webwerkzeuge|Kommentare deaktiviert für Hilfreiches WLAN-Tool: WifiInfoView

Raspberry Pi Zero WH mit 40 IO-Pins

Schon der Kleinstrechner Zero W von Raspberry Pi, der vor einem knappen Jahr herauskam, ist besonders auch wegen seiner WLAN-Schnittstelle bei Praktikern und im Bildungswesen gut angenommen worden. Jetzt hat Raspberry Pi mit dem Zero WH eine Variante des Zero W herausgebracht, die zusätzlich auch 40 GPIO-Pins zur Ein- und Ausgabe von digitalen Signalen mit an Bord hat. Die neue Variante Zero WH soll vor allem den Aufwand von hardwarenahen Projekten in Unternehmen, Schulen oder zuhause deutlich verringern. Natürlich kann mit dem günstigen Kleinstrechner auch die GPIO-Erweiterung des Raspberry Pi optimal genutzt werden. Der Einplatinenrechner mit der GPIO-Erweiterung kann sich über USB mit einem PC verbinden und darüber auch die Pins verwaltet werden. Die Benutzer brauchen dann keine SD-Karten mehr kaufen und für den Einzelfall konfigurieren. Über diese Verbindung kann der Zero WH aber auch Rechenleistung auf dem angeschlossenen PC nutzen und ist nicht für alle Operationen auf die doch limitierte CPU des Kleinstrechners angewiesen. Die GPIO-Erweiterung wurde letzten Monat im RasPi-Blog vorgestellt.

2018-01-27T21:11:21+02:00Januar 15th, 2018|Coding, Javascript, PHP, Webwerkzeuge|Kommentare deaktiviert für Raspberry Pi Zero WH mit 40 IO-Pins

Störerhaftung noch nicht gebannt

Gerade Internetschaffende, seien es Firmen oder Freelancer, öffnen gerne freie Internetzugänge über WLAN. Hier hat sich ja die Regierung etwas bewegt, aber das Reförmchen war nur halbherzig. Deshalb warnen Experten und nennen die Rechtslage diesbezüglich immer noch uneindeutig – es gibt immer noch ein Abmahnrisiko. Einer der Gründe für die Öffnung eines Zugangs durch Webschaffende ist die Werbewirkung des WLAN-Namens (SSID), der beim Verbinden angezeigt wird. Da gibt es ja recht lustige Netznamen wie „Mausi klick hier fuer Internet“ oder „Kauf Dir Internet“, und so mancher Freiberufler oder kleinere IT-Betrieb würde gerne mit Netznamen wie „Freelancer macht guenstig Internetseiten“ oder „Gute Internetseiten von Mueller-Net“ on the Air präsent sein. Das kann aber Probleme machen, wenn ein Dritter über das Netzwerk urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik herunterlädt oder er es über Tauschbörsen verbreitet. Dann drohen nach wie vor Abmahnungen durch die Rechteinhaber wie Plattenfirmen oder Filmstudios. Eine sichere Form, die Freigabe mit Werbung zu verbinden, ist ein Freifunk-Zugang. Bei denen ist zwar die SSID mit „Freifunk“ immer gleich und kann vom Nutzer nicht geändert werden, aber der Routername, der ja auch in allen Übersichtskarten von Freifunk gezeigt wird, kann durchaus eine solche Werbebotschaft enthalten.

2016-08-26T19:30:50+02:00August 26th, 2016|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Störerhaftung noch nicht gebannt

Neuer Gesetzentwurf gegen WLAN-Störerhaftung

Erst vor wenigen Tagen forderte der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) mehr Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs. Nun haben mehrere Abgeordnete der Grünen und der Partei Die Linke einen Gesetzentwurf zur Störerhaftung bei offenen WLANs vorgelegt. Drin heißt es: “Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Neigung privater und gewerblicher WLAN-Betreiberinnen und -Betreiber zu stärken, ihre Netze für die Mitnutzung durch Dritte zu öffnen, bedarf es einer rechtlich zuverlässigen Haftungsfreistellung und einer Klarstellung der Rechtslage in Paragraf 8 Absatz 3 Telemediengesetz. Insbesondere regelungsbedürftig ist daneben die sogenannte Störerhaftung für Unterlassung, die die Rechtsprechung derzeit zum Anknüpfungspunkt weitreichender Haftungsrisiken macht.” Die Hauptpassage des Entwurfs lautet: “Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). Der Ausschluss der Verantwortlichkeit umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.”

2014-11-09T16:49:44+02:00November 9th, 2014|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Neuer Gesetzentwurf gegen WLAN-Störerhaftung

WLAN-Urteil des BGH vom 12.5.2010

Vor wenigen Tagen fällte der Bundesgerichtshof (Urteil d. 1. Zivilsenats v. 12.5.2010 - 1 ZR 121/08) eine Entscheidung zum Zugangsschutz von privaten WLANs. Entschieden wurde damit höchstrichterlich ein Fall, bei dem der Anschluss eines Privatmannes von Dritten missbraucht wurde, um darüber ein geschütztes Musikstück herunterzuladen, während der Inhaber des Anschlusses im Urlaub war. Der Internetzugang war nur mit dem vom Provider voreingestellten Standard-Passwort geschützt. Zunächst die gute Nachricht für private Betreiber eines WLAN: Auch wenn kein individuelles Passwort den Zugang abgesichert hat, haftet der Anschlussbetreiber nicht für die meist sehr hohen Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber (im bezogenen Fall der Plattenfirma). Allerdings gibt es auch eine schlechte Nachricht: Nicht nur derjenige, der überhaupt keine Zugangssicherung zu seinem WLAN hat, sondern auch jemand, der das Standardpasswort seines Providers benutzt, muss mit einer Abmahnung über 100 € rechnen. Da privaten Betreibern nicht zugemutet werden kann, laufend ihre Sicherheitstechnik auf den aktuellen Stand zu bringen, ist es ausreichend, wenn Sie die zum Zeitpunkt der Einrichtung üblichen Standards einhalten. Dazu reicht das vom Werk eingestellte Passwort nicht aus, da es zu einfach zu erraten ist. Sollten Sie also noch keine Verschlüsselung in Ihrem WLAN haben oder nur eine mit einem vom Hersteller des Routers vorgegebenen Passwort, wird es Zeit, zu handeln und [...]

2010-05-17T07:23:02+02:00Mai 19th, 2010|Allgemein|Kommentare deaktiviert für WLAN-Urteil des BGH vom 12.5.2010
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