Wer Internetseiten macht, hat in aller Regel auch einen PC. Und diese PCs haben auch in aller Regel ein Laufwerk, mit dem sich CDs und DVDs beschreiben lassen – und schon findet sich wieder jemand, der abkassieren möchte: die GEMA mit Ihrer ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungen).

Vor ein paar Tagen gab es wieder Bewegung bei diesem Thema, das schon seit Jahren wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der PC-Nutzer, aber auch der Hersteller und Händler schwebt. Es geht darum, dass für PCs, die über einen Brenner verfügen, mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden sollen, weil die Gema sagt:“Wer mit seinem PC brennen kann, wird auch Kopien urheberrechtsgeschützter Werke herstellen“. Das ist ähnlich wie bei den Rundfunk- und Fernsehgeräten, bei denen es auch heißt: „Wer kann, der macht auch!“.

In der Verfügung des Oberlandesgerichts München heißt es, dass es der ZPÜ bei der GEMA untersagt ist, einen Tarif für diese Abgabe auf PCs festzulegen, ohne dass vorher eine empirische Untersuchung zur Nutzung von PCs für das Erstellen von Kopien für den privaten Gebrauch erstellt wurde.

Die Verfügung wurde vom Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco), einem PC-Herstellerverband, beantragt, nachdem sich die ZPÜ mit einem anderen Herstellerverband, dem Bundesverband Computerhersteller e.V. schon auf eine Abgabe in Höhe von 13,65 € pro PC mit Brenner geeinigt hatte.

Damit ist die Urheberrechtsabgabe leider nicht vom Tisch, sondern erst mal nur in die Zukunft verschoben.