Wer noch schnell ein passendes Bild für seine Homepage braucht, greift gerne bei der Wikipedia zu. Wer ein Werk mit einer CC-Lizenz einbindet, kann schnell mal gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen – und schon bei kleinsten Fehlern droht eine teure Abmahnung.

Die Medienabteilung der Wikipedia Creative Commons soll jedoch nicht von Copyleft-Trollen ausgenutzt werden dürfen.

Creative Commons wehrt sich

Deshalb will die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) das missbräuchliche Vorgehen bei Lizenzverstößen so weit wie möglich unterbinden. Dazu arbeitet die Organisation aus dem kalifornischen Mountain View an einer neuen Grundsatzerklärung.

In der Erklärung wird darauf verwiesen, dass die Einhaltung der CC-Lizenzen gerichtlich durchgesetzt werden könne, daraus aber kein System gemacht werden solle, um gutwillige Nutzer, die solche Fehler korrigieren wollten, in eine Falle zu locken. Die Erklärung soll dann auf dem kommenden CC Global Summit vom 20. bis 24. September 2021 beschlossen werden.

Je nachdem, welche CC-Lizenz ein Bild aus der Wikipedia hat, müssen Nutzer mehrere Bedingungen erfüllen, um die Werke kommerziell oder nicht-kommerziell benutzen zu dürfen. Dazu gehören zum Beispiel bei der typischen Wikipedia-Lizenz CC-by-SA die Nennung des Urhebers, der Verweis auf die Lizenz und auf die Verbreitung von Adaptionen unter derselben Lizenz.

Diese zum Teil auch unterschiedlichen Bedingungen wurden in der Vergangenheit von Urhebern ausgenutzt, um andere Nutzer bei Verstößen durch Anwälte abzumahnen. Dazu hatte auch Netzpolitik.org schon im März 2016 das Vorgehen einer „Cider Connection“ aufgedeckt.

Plattformen sollen helfen, Abmahnmissbrauch zu verhindern

Dem Entwurf der Grundsatzerklärung nach widerspricht dieses juristische Vorgehen dem Sinn der CC-Lizenzen, weil die Nutzer abgeschreckt werden könnten, wenn ein Fehler bei den Quellenangaben sie dermaßen teuer zu stehen komme.

Leider kann Creative Commons als Organisation aber solche Prinzipien nicht alleine durchsetzen. Deshalb sollen jetzt große Upload-Plattformen die Urheber der dort hochgeladenen Werke dazu verpflichten, dass sie ihre Rechte in Zukunft nur noch nach diesen Grundsätzen durchsetzen.

Wenn eine finanzielle Entschädigung verlangt wird, beispielsweise bei der kommerziellen Nutzung eines Werkes, das nicht für diesen Zweck freigegeben ist (NC), sollte die Entschädigung nicht höher werden als der Betrag, den der Urheber normalerweise für die Nutzung außerhalb von CC in Rechnung gestellt hätte. Außerdem könnten solche Gebühren bei wiederholter Missachtung der CC-Lizenzbedingungen auch abschreckend wirken.

Tipp: Nur Bilder unter Lizenzversion 4.0 verwenden

Der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch empfiehlt den Nutzern vorläufig die Nutzung von Werken mit CC-Lizenzen der aktuellen Version 4.0, denn diese enthalte schon eine Klausel, wonach „Lizenzverletzungen folgenlos bleiben, wenn sie binnen 30 Tagen nach Kenntnis korrigiert werden“.

Dobusch bezieht sich dabei auf einen Passus in Abschnitt 6(b), in dem es heißt: „Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf: automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht“.

Dobusch verwies auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln zu nicht-kommerziellen Nutzungen. Auch dieses Urteil gehe von einer nutzerfreundlichen Auslegung aus, „wonach der Sinn der Regel in der Herstellung des lizenzkonformen Zustands darstellt und für die Dauer der 30-Tage-Frist kein Vergütungsanspruch entsteht“.