Fotos von Angestellten kommen bei Kunden gut an. Um ihre Außenwirkung dadurch sympathischer zu gestalten, veröffentlichen viele Betriebe Fotos ihrer Mitarbeiter auf der Homepage und/oder in den Sozialen Medien.
Aber nicht jeder Arbeitnehmer sieht das eigene Gesicht gerne auf der Firmen-Webseite. Das wirft die Frage auf, ob der Chef dort Fotos von Mitarbeitern veröffentlichen darf.
Eine schriftliche Einwilligung ist nötig
„Betrachtet man die Frage unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann man sagen: Eine Veröffentlichung ist in der Regel nicht relevant für das Arbeitsverhältnis“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Augsburger Allgemeinen. Das macht sehr deutlich, dass der Arbeitgeber die Einwilligung des Arbeitnehmers für die Veröffentlichung seines Fotos braucht.
Die Einwilligung des Arbeitnehmers muss schriftlich vorliegen. Darin sollte festgeschrieben sein, zu welchem Zweck das Mitarbeiter-Foto genutzt werden darf. „Der Arbeitnehmer kann seine Einwilligung auch jederzeit widerrufen“, sagt Meyer.
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, könne aber jeder Arbeitnehmer verlangen, dass sein eigenes Bild von der Webseite entfernt wird.